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Die Patientenverfügung (09110501) Mit der Patientenverfügung weist der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Vorstellungen den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen. Dieser Vortrag richtet sich an alle, die wissen möchten, welche Anforderungen an eine rechtswirksam verfasste Patientenverfügung gestellt werden, welchen Inhalt eine Patientenverfügung haben kann und wie weit die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung reicht. Auf die geplante gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung wird ebenfalls eingegangen. Außerdem werden den Teilnehmern mit dem Skript zum Vortrag einige der zahlreich existierenden Muster für die Patientenverfügung zur Verfügung gestellt. Deren Vor- und Nachteile werden anschaulich dargestellt. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Mittwoch, 13.05.2009, 18:00 - 21:00 Uhr Die Vorsorgevollmacht (09110502) Dieser Vortrag richtet sich an alle, die sich mit dem Gedanken tragen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Fall einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Erläutert wird in diesem Vortrag u.a. welchen Inhalt die Vorsorgevollmacht haben kann, welcher Form sie bedarf, wie man sich gegen ihren Missbrauch schützen kann und was der Unterschied zu einer Betreuungsverfügung ist. Auf die geplante neue gesetzliche Regelung zur Vorsorgevollmacht wird ebenfalls eingegangen. Außerdem werden mit dem Skript zum Vortrag Muster für die Vorsorgevollmacht vorgestellt und deren Vor- und Nachteile besprochen.
Mittwoch, 04.03.2009, 18:00 - 21:00 Uhr Rechtliche Aspekte des Webdesigns (09110508) Das Seminar gliedert sich in zwei Themenbereiche: Im ersten wird die Namensfindung einer Webpräsenz aus juristischer Sicht betrachtet, welche Domainbezeichnungen sind zulässig, welche bieten Konfliktpotenzial? Was tun, wenn ein anderer Anspruch auf eine bereits angemeldete Domain erhebt? Der zweite Themenkomplex widmet sich der Erstellung und den Inhalten der eigentlichen Webseite. Hier werden Fragen rund um das Urheberrecht bei der Nutzung digitaler Inhalte betrachtet, wie auch der Umgang mit Abmahnungen, die aufgrund von möglichen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen werden.
Weitere Inhalte des Kurses:
2 Veranstaltungen Erbrecht: Wie verfasst man ein gültiges Testament (09110505) Heutzutage ist die Errichtung des Testaments nicht mehr nur im Lebensabend eines Menschen von Bedeutung, sondern auch in früheren Abschnitten, insbesondere wenn sich familiäre und wirtschaftliche Veränderungen ergeben. Dieser Kurs richtet sich deshalb an alle, die ihren Nachlass in ihrem Sinne regeln möchten. Er beschreibt u.a. die Möglichkeiten von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Gestaltung ihre letzten Willens. Außerdem bietet der Kurs Erläuterungen zu dem oft wenig geregelten Fall, dass minderjährige Kinder Erben werden.
Die Inhalte in Schlagworten:
Mittwoch, 01.04.2009, 18:00 - 20:15 Uhr Kindschaftsrecht in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (09110503) Paare, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben und sich für ein gemeinsames Kind entscheiden bzw. entschieden haben, stehen vor vielfältigen rechtlichen Fragen und Entscheidungen. Dieser Vortrag geht daher auf die besondere Situation der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind ein. Es werden speziell für diese Situation das Abstammungsrecht, das Namensrecht und das Sorgerecht dargestellt. Konkrete Themen werden insbesondere die Vaterschaftsanerkennung, die Sorgeerklärungen und der Betreuungsunterhalt für den Partner, der das Kind betreut, einschließlich der steuerrechtlichen Aspekte sein. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Mittwoch, 11.03.2009, 18:00 - 20:15 Uhr Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht (09110504) Dieses Seminar richtet sich an alle, die wissen möchten, welche Anforderungen an eine rechtswirksam verfasste Patientenverfügung gestellt werden, welchen Inhalt eine Patientenverfügung haben kann und wie weit die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung reicht. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist die Vorsorgevollmacht. Eine Vorsorgevollmacht erteilt man einer Person des Vertrauens für den Fall, dass man aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Erläutert wird in diesem Vortrag u.a. welchen Inhalt die Vorsorgevollmacht haben kann, welcher Form sie bedarf, wie man sich gegen ihren Missbrauch schützen kann und was der Unterschied zu einer Betreuungsverfügung ist. Auf die geplante neue gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht wird ebenfalls eingegangen. Außerdem werden mit dem Skript zum Seminar jeweils ein Muster für die Patientenverfügung und für die Vorsorgevollmacht vorgestellt und deren Vor- und Nachteile besprochen.
Sonnabend, 21.03.2009, 09:00 - 16:00 Uhr Die Betriebskostenabrechnung (09110507) Die Vielfalt im mietrechtlichen Betriebskostenrecht, wie z. B. bei den umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kostenarten und bei den Umlagemaßstäben, wird immer unüberschaubarer und sorgt immer häufiger für zahlreiche Fehler. Deshalb sollte jede Mieterin und jeder Mieter seine Betriebskostenabrechnung eingehend prüfen und ggf. fristgerecht Einwendungen geltend machen. In einem Vortrag werden Sie über die rechtliche Seite der Betriebskostenabrechnung ausführlich informiert und es bleibt genügend Zeit, weitere in diesem Zusammenhang auftretende Fragen zu klären.
Mittwoch, 06.05.2009, 18:00 - 20:15 Uhr |
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Rechtsanwältin Yvonne Lautenschläger | Schillerstraße 20 | 99423 Weimar | (03643) 77 22 78 |